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Brustverkleinerung

Sie leiden unter einer zu großen Brust? Sie haben Schmerzen?

Eine übergroße Brust kann ästhetisch stören, aber auch im Alltag eine Beeinträchtigung darstellen.
Häufig klagen Frauen über Schmerzen im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule. Orthopäden begründen diese Beschwerden mit Fehlhaltungen aufgrund des erhöhten Gewichts der Brüste. Weiter haben betroffen Frauen auch Probleme beim Sport oder dabei passende Kleidung und BHs zu finden. Diese werden häufig viel zu klein gekauft, was die Beschwerden noch zusätzlich verstärkt.

Durch einen Gewebeüberschuss und die Schwere des Gewebes „hängt“ die Brust und es entsteht eine Schlaffheit der Brust, die die Frauen zusätzlich belastet.

In dieser Situation werden die Frauen z.B. von ihren Gynäkologen oder Orthopäden angesprochen und wegen einer Beratung bezüglich Brustverkleinerung und Bruststraffung zum Plastischen Chirurgen geschickt.

Was sind die ersten Schritte? Was können Sie tun? Wie erfolgt die Beratung?

In einem Beratungsgespräch ist es wichtig Vorerkrankungen im Bereich der Brust und auch im engen Familienkreis zu erfragen (Brustkrebs?). Weiter umfasst ein Beratungsgespräch auch das Vermessen der Brust und die Beurteilung des Brustdrüsengewebes.
Wenn Arzt und Patientin zu dem Schluss kommen, dass eine Brustverkleinerung in diesem Falle die Beschwerden lindern kann, findet eine eingehende Beratung statt. Inhalt dieses Gespräches sind mögliche OP-Techniken (Gewebereduktion mit und ohne Straffung) und ihre Narbenverläufe, Erfolgsaussichten und auch Risiken und Komplikationsmöglichkeiten. Darüber hinaus werden Bilder für eine vorher-nachher Verlaufskontrolle erstellt.

Wie erfolgt der Eingriff? Und wie lange bin ich arbeitsunfähig?

Die eigentliche Operation erfolgt in einem Spital und findet in Vollnarkose statt. Der stationäre Aufenthalt beträgt 3 bis 5 Tage. Der Erfahrung nach ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit abhängig von der körperlichen Belastung im Beruf und kann ca. zwischen 2 und 6 Wochen liegen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Brustverkleinerung? Wann bezahlt die Krankenkasse die Kosten?

Die Kosten für eine Brustverkleinerung werden häufig von der Krankenkasse übernommen. Dies ist abhängig von den Untersuchungsergebnissen und dem zu erwartenden Gewicht, des bei der Operation entfernten Gewebes.

Die Kosten sind abhängig von individuellen Faktoren wie z.B. von der Art der Unterbringung (Ein-, Zwei- oder Drei-Bettzimmer) und dem chirurgischen Aufwand.

Erfahrungsberichte aus www.docfinder.at

(19.11.2014)
Ich wurde erst vorigen Freitag vom Herrn Doktor Dirk Hellekes wegen einer Mammahyperplasie an beiden Brüsten operiert hatte zusätzlich eine Gelenkszyste (Ganglion). Ich bin so glücklich einen so kompetenten, menschlichen Arzt gefunden zu haben...

Mehr dazu auf www.docfinder.at

(21.01.2017)
Ich war sehr zufrieden mit der Beratung vorab und mit der anschließenden Behandlung. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und fachlich abgeholt. Die bei mir durchgeführte Brustverkleinerung hat ein optimales Ergebnis gebracht, das mich positiv überraschte.

Mehr dazu auf www.docfinder.at
 

Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein Erstgespräch!

Rufen Sie uns an: Tel: 0043 1 7180350
Mo.-Fr.: 9.00-12.00 Uhr und 15.00-18.00 Uh

 

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